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Pferdehaftpflichtversicherung

Diese Pferdeversicherung schützt in erster Linie Sie als Eigentümer vor Schadensersatzforderungen Dritter. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB § 833) ist festgelegt, dass Tierhalter für Schäden aufzukommen haben, die durch die Tiere verursacht werden. Im Gegensatz zu den zahmen Haustieren wie Katzen oder der Wellensittich, werden Schäden nicht durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Bei Schäden die ein Pferd verursacht wird nicht unterschieden ob den Pferdehalter eine Schuld trifft oder nicht, er haftet in unbegrenzter Höhe mit seinem Vermögen. Eine Pferdeversicherung kann Sie also vor dem finanziellen Ruin schützen, z.B. wenn das Pferd von der Koppel läuft und einen Autounfall verursacht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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